Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.11.2000 - 2 Ws 152/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8245
OLG Karlsruhe, 02.11.2000 - 2 Ws 152/00 (https://dejure.org/2000,8245)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.11.2000 - 2 Ws 152/00 (https://dejure.org/2000,8245)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. November 2000 - 2 Ws 152/00 (https://dejure.org/2000,8245)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafvollzug; Überlassung von Reinigungsgeräten ; Schrubber; Besen; Sicherungsverwahrung; Folgenbeseitigung; Menschenwürde; Anfechtungsantrag

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hafträume: Entfernung von Schrubbern und Besen

  • Judicialis

    StVollzG § 3; ; StVollzG § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 3, § 19

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Kein Besen für Strafgefangene

Verfahrensgang

  • LG Freiburg - XIII StVK 67/00
  • OLG Karlsruhe, 02.11.2000 - 2 Ws 152/00

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 186
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1988 - 8 B 742/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.11.2000 - 2 Ws 152/00
    Dabei steht es dem Vollzugsträger grundsätzlich frei, den Bedarf durch Naturalleistungen sicherzustellen (OVG Nordrhein-Westfalen NStZ 1988, 384; VGH München NStZ-RR 1999, 380 f).

    Insbesondere kann die Grundversorgung in einer Weise erbracht werden, die den Besonderheiten der Haft entspricht (OVG Nordrhein-Westfalen NStZ 1988, 384).

  • BVerfG, 10.02.1994 - 2 BvR 2687/93

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.11.2000 - 2 Ws 152/00
    Das Bundesverfassungsgericht (StV 1994, 432) verweist ausdrücklich darauf, dass der Entzug bereits genehmigter Gegenstände gegen den im Rechtsstaatsprinzip verankerten Vertrauensgrundsatz verstoßen kann und daher eine Interessenabwägung voraussetzt, die der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit Rechnung tragen muss.
  • OLG Zweibrücken, 03.09.1993 - 1 Ws 378/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.11.2000 - 2 Ws 152/00
    Der Widerruf einer nach § 19 StVollzG erteilten Besitzerlaubnis ist nicht ausdrücklich geregelt, weshalb er nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG zuzulassen ist (OLG Zweibrücken NStZ 1994, 151f.), d.h. wenn die Beschränkung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit der Anstalt unerlässlich ist.
  • VGH Bayern, 09.06.1999 - 12 ZC 98.3518
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.11.2000 - 2 Ws 152/00
    Dabei steht es dem Vollzugsträger grundsätzlich frei, den Bedarf durch Naturalleistungen sicherzustellen (OVG Nordrhein-Westfalen NStZ 1988, 384; VGH München NStZ-RR 1999, 380 f).
  • KG, 12.04.2021 - 2 Ws 167/20

    Besitz einer Spielkonsole

    Eben diese war dann auch allein Gegenstand des ursprünglichen Rechtsschutzbegehrens, mit der Folge, dass insoweit von einem Anfechtungsantrag gegen die Rücknahmeentscheidung auszugehen war (vgl. dazu OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 186; Kopp/Ramsauer VwVfG 21. Aufl. § 48 Rn. 172; OVG Münster NJW 1985, 281 [Widerruf als actus contrarius hat keinen anderen Rechtscharakter als die ursprüngliche Maßnahme]).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.11.2000 - 2 Ws 152/2000, 2 Ws 152/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8664
OLG Stuttgart, 20.11.2000 - 2 Ws 152/2000, 2 Ws 152/00 (https://dejure.org/2000,8664)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.11.2000 - 2 Ws 152/2000, 2 Ws 152/00 (https://dejure.org/2000,8664)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. November 2000 - 2 Ws 152/2000, 2 Ws 152/00 (https://dejure.org/2000,8664)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2003, 232
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2000 - 2 Ws 152/00
    b) Laut GWG-Gutachten fehle eine Bearbeitung der Hypothese zusätzlicher freier Erfindung (vgl. hierzu BGH-Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, StV 9/99, 473 ff. - 476 -).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 31.05.2000 - 2 Ws 152/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11592
OLG Brandenburg, 31.05.2000 - 2 Ws 152/00 (https://dejure.org/2000,11592)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.05.2000 - 2 Ws 152/00 (https://dejure.org/2000,11592)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - 2 Ws 152/00 (https://dejure.org/2000,11592)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Änderung der Haftkontrolle unter dem Gesichtspunkt des Beschleunigungsgebots mit Erlass eines (nicht rechtskräftigen) Urteils; Haftkontrolle nach Urteilserlass; Eigene Prüfung der Haftvoraussetzungen durch das Beschwerdegericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 112 Abs. 1 § 120 Abs. 1 § 121 Abs. 1 § 302
    Überprüfung des Tatverdachts nach Erlass eines Urteils

Verfahrensgang

  • LG Potsdam - 24 KLs 7/00
  • OLG Brandenburg, 31.05.2000 - 2 Ws 152/00

Papierfundstellen

  • StV 2000, 505
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 03.11.2009 - 3 Ws 412/09

    Haftfortdauerbeschluss; Begründungsanforderungen

    Vielmehr hat es, wenn die schriftlichen Urteilsgründe bereits vorliegen, diese darauf hin zu überprüfen, ob die Beweiswürdigung auf einer vertretbaren, für eine Verurteilung ausreichenden, Wertung beruht (vgl. Senatsbeschluss vom 29.12.2008 a.a.O.; OLG Brandenburg Beschl. v. 31.05.2000 - 2 Ws 152/00 - juris).
  • OLG Jena, 30.04.2020 - 1 Ws 146/20

    Untersuchungshaft: Haftfortdauer aufgrund pandemiebedingter Verschiebung von

    Die Bewertung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender bzw. - wie hier - aufgrund bereits (durch Urteil) abgeschlossener Hauptverhandlung vornimmt, unterliegt im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. BGH NJW 2017, 341; ferner BGH NStZ-RR 2013, 16; BGH NStZ-RR 2013, 86; BGH StV 2000, 505; Senat, Beschl. v. 08.05.2014, 1 Ws 176/14, m. w. N., bei juris).
  • OLG Celle, 21.09.2005 - 2 Ws 198/05

    Außervollzugsetzung; Freiheitsentziehung; Haftbefehl; Haftverschonung;

    Diesen kam trotz der mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 2005 entfallenden Rechtskraft maßgebliche Bedeutung zu, weil dem erkennenden Gericht mit der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung Erkenntnismöglichkeiten zur Verfügung standen, die der Senat als Beschwerdegericht nicht hat (Senatsbeschluss vom 10. März 2005, 2 Ws 49/05; OLG Brandenburg StraFo 2000, 318, 319).
  • OLG Hamm, 05.06.2008 - 3 Ws 220/08

    Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei Haftbeschwerde nach Urteilsverkündung

    Liegt das erstinstanzliche Urteil bereits (schriftlich) vor, so ist zu prüfen, ob es auf einer vertretbaren Wertung der zur Zeit für und gegen den dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht (OLG Brandenburg, Beschl. v. 31.05.2000 - 2 Ws 152/00 - juris).
  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 34/02

    Untersuchungshaft; Fluchtgefahr, hohe Straferwartung, Außervollzugsetzung;

    Der Beschwerdegericht steht bei der Überprüfung einer in laufender bzw. nach einer Hauptverhandlung ergangenen Haftentscheidung nur ein eingeschränkter Prüfungsspielraum zu (vgl. dazu zuletzt z.B. KG StV 2001, 689; OLG Brandenburg StraFo 2000, 318).
  • OLG Jena, 28.11.2005 - 1 Ws 436/05

    Haftbeschwerde

    Welche Wertung der aus dem Inbegriff der mündlichen Verhandlung gewonnenen Erkenntnisse letztlich richtig ist, entzieht sich der Entscheidung des Beschwerdegerichts ( BGH StV 1991, 525; OLG Frankfurt, StV 2000, 374, 375; OLG Brandenburg, StV 2000, 505, 506; OLG Stuttgart, Justiz 2003, 457, zit.n.juris).
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   OLG Dresden, 27.04.2000 - 2 Ws 152/00   

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https://dejure.org/2000,46343
OLG Dresden, 27.04.2000 - 2 Ws 152/00 (https://dejure.org/2000,46343)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.04.2000 - 2 Ws 152/00 (https://dejure.org/2000,46343)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. April 2000 - 2 Ws 152/00 (https://dejure.org/2000,46343)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1018/00

    Keine Teilakteneinsicht eines Rechtsanwalts in fortgeschriebenen Vollzugsplan

    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 27. April 2000 - 2 Ws 152/00 -,.
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   OLG Hamm, 30.05.2000 - 2 Ws 152/2000   

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https://dejure.org/2000,14824
OLG Hamm, 30.05.2000 - 2 Ws 152/2000 (https://dejure.org/2000,14824)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.05.2000 - 2 Ws 152/2000 (https://dejure.org/2000,14824)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Mai 2000 - 2 Ws 152/2000 (https://dejure.org/2000,14824)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 08.10.1982 - 1 Ws 655/82
    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2000 - 2 Ws 152/00
    Dabei darf eine Frist - im Interesse des Verurteilten - aber nur für die Zeit festgesetzt werden, in der eine günstige Veränderung der Sozialprognose nicht zu erwarten ist (vgl. OLG Stuttgart, Die Justiz 1976, 212; OLG Düsseldorf, MDR 1983, 247).
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